Ein Hausverkauf kann sehr zeitintensiv und nervenaufreibend sein. Doch bevor es überhaupt zum erfolgreichen Verkauf eines Hauses kommen kann, müssen Verkäufer viele verschiedene Schritte berücksichtigen und Phasen durchlaufen. Wer dagegen Vollzeit arbeitet, bei dem kann sich der Hausverkauf in die Länge ziehen. Immobilienprofis empfehlen auf folgende Schritte zu achten, wenn Sie in optimaler Zeit verkaufen möchten.
Wer Jahrzehnte in seinem Traumhaus gewohnt hat, dem fällt es nicht nur schwer, sich davon zu trennen, sondern auch den Preis richtig einzuschätzen und bei Preisverhandlungen neutral und sachlich zu bleiben. Interessenten sind aber die schönen Erinnerungen des Noch-Eigentümers in der Regel nichts wert, was sie gelegentlich auch zum Ausdruck bringen. Hierauf sollten Immobilienverkäufer vorbereitet sein, wenn Sie erfolgreich verhandeln möchten.
Unter den Verfahren zur Ermittlung des Wertes einer Immobilie ist das Vergleichswertverfahren beliebt. Es gilt als sehr präzise und berücksichtigt die Lage am Immobilienmarkt. Allerdings gibt es auch Situationen, in denen es weniger gut passt. Auf Folgendes ist bei Vergleichswertverfahren zu achten.
Immobilienmakler verlassen sich nicht nur auf ein Inserat in den Online-Portalen. Sie erstellen für jede Immobilie ein hochwertig gestaltetes Exposé. Aber ist das in Zeiten hoher Nachfrage überhaupt noch notwendig? Die Antwort ist ein ganz klares: Ja. Wir verraten warum.
Wer heutzutage eine Immobilie verkauft, inseriert vermutlich lieber in einem Onlineportal als in der Lokalzeitung. Neben guten Fotos braucht es hier auch eine überzeugende Immobilienbeschreibung. Wir erklären, worauf Sie hierbei achten müssen.
Für Immobilienbesitzer in den ländlichen Regionen gibt es gute Nachrichten: Auch hier sind nun die Preise für Immobilien gestiegen. Die Ursache dafür ist, der Mangel an bezahlbarem Wohnraum in den Städten und die daraus resultierende Verlagerung der Nachfrage. Nachdem es in den Zentren der Metropolregionen kaum noch bezahlbaren Wohnraum gibt und auch die Speckgürtel sich immer mehr füllen, rückt das Land ins Blickfeld vieler Wohnungssuchender.
Kaum ein Käufer bezahlt die Immobilie bar aus der eigenen Tasche. In der Regel finanzieren sie den Kauf über eine Bank. Dass Ihr Käufer wirklich zahlungsfähig ist, darauf sollten Sie nicht einfach vertrauen. Denn stellt sich nach der Unterzeichnung des Kaufvertrages heraus, dass der Käufer nicht zahlen kann, kann das für Verkäufer unangenehme Folgen haben: die Rückabwicklung des Verkaufs und sogar finanzielle Verluste.
Das Wohnzimmer ist nicht ganz 36 Quadratmeter groß. Die eine Wand verläuft im spitzen Winkel. Und wie wird nochmal die Dachschräge im Schlafzimmer angerechnet? Unterschiedliche Faktoren beeinflussen die Wohnflächenberechnung. Hier reicht es nicht nur, genau zu messen. Es müssen auch rechtliche Vorgaben beachtet werden. Auf die professionelle Hilfe eines Fachmanns zu verzichten, kann Eigentümer teuer zu stehen kommen.
Die gute Nachricht vorweg: Wenn Sie eine privat genutzte Immobilie verkaufen, lautet die Antwort in den meisten Fällen „Nein“. Allerdings gibt es auch hier einige Ausnahmefälle, in denen die sogenannte Spekulationssteuer anfällt. Wir erklären, wann die Steuer anfällt und unter welchen Umständen Immobilienverkäufer davon befreit sind.
Bei privaten Wohnimmobilien gilt: Wer die Immobilie weniger als zehn
Jahre besitzt, muss unter Umständen Spekulationssteuer zahlen. Für
Eigennutzer ist die Frist noch etwas geringer: Wenn Sie in den drei
Jahren vor Verkauf in der Immobilie gewohnt haben, bleibt die Steuer
aus.
Spekulationssteuer im Scheidungsfall
Besonders häufig trifft die Spekulationssteuer Paare, die kurz vor
der Trennung eine gemeinsame Immobilie gekauft haben. Wer sich also nach
weniger als 10 Jahren in der gemeinsamen Immobilie scheiden lässt,
sollte sich nicht nur von einem Immobilienexperten in Bezug auf den Wert
des Hauses, sondern auch von einem Steuerfachmann gut beraten lassen.
Denn je nachdem, wie lange Sie schon in der Immobilie gelebt haben, kann
es entweder sinnvoller sein, sofort zu verkaufen oder aber die
Immobilie zunächst zu vermieten, bis die zehn Jahresfrist vorbei ist.
Spekulationssteuer bei geerbten Immobilien
Bei geerbten Immobilien gilt für die Spekulationssteuer nicht der
Zeitpunkt des Erbes als Frist, sondern der Zeitpunkt, zu dem der
Erblasser, die Immobilie erworben hat. Sprich: Wenn die Immobilie sich
länger als zehn Jahre in Besitz des Erblassers befunden hat oder dieser
mehr als drei Jahre vor seinem Tod darin gewohnt hat, fällt beim Verkauf
keine Spekulationssteuer an.
Allerdings müssen Sie unter Umständen Erbschaftsteuer zahlen, wenn
Sie die Immobilie nach dem Erbe verkaufen und nicht selbst nutzen. Denn
auch hier gilt eine Zehnjahresfrist. Wer die geerbte Immobilie zehn
Jahre lang selbst bewohnt, ist von der Erbschaftsteuer befreit.
Spekulationssteuer bei Mehrfamilienhäusern
Wenn Sie ein Mehrfamilienhaus privat verkaufen, gilt auch hier die
Zehnjahresfrist. Wenn Sie in einer der Wohneinheiten mehr als drei Jahre
lang selbst gelebt haben und nach weniger als zehn Jahren verkaufen,
können Sie die Quadratmeterfläche Ihrer Wohnung vom zu versteuernden
Gewinn abziehen.
Wie hoch fällt die Spekulationssteuer aus?
Wenn in Ihrem Fall Spekulationssteuer anfällt, richtet diese sich zum
einen nach dem Gewinn, den Sie mit dem Verkauf machen und nach Ihrem
persönlichen Einkommensteuersatz. Wenn Sie Ihr Haus vor 6 Jahren für
300.000 Euro gekauft haben und nun 350.000 Euro dafür erhalten, müssen
dementsprechend 50.000 Euro versteuert werden. Von dem zu versteuernden
Betrag können Kaufnebenkosten und Kosten für den Hausverkauf abgezogen
werden. Außerdem gibt es einen Steuerfreibetrag von 600 Euro.
Sie wollen Ihre Immobilie verkaufen und suchen professionelle Unterstützung? Kontaktieren Sie uns jetzt. Wir beraten Sie gern.
Rechtlicher Hinweis:Dieser Beitrag stellt keine
Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die
Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt
und/oder Steuerberater klären.