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Haben Sie die Zeit für den Hausverkauf?

28. Juni 2019

Ein Hausverkauf kann sehr zeitintensiv und nervenaufreibend sein. Doch bevor es überhaupt zum erfolgreichen Verkauf eines Hauses kommen kann, müssen Verkäufer viele verschiedene Schritte berücksichtigen und Phasen durchlaufen. Wer dagegen Vollzeit arbeitet, bei dem kann sich der Hausverkauf in die Länge ziehen. Immobilienprofis empfehlen auf folgende Schritte zu achten, wenn Sie in optimaler Zeit verkaufen möchten.

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Warum Sie Emotionen beim Hausverkauf vermeiden sollten

21. Juni 2019

Wer Jahrzehnte in seinem Traumhaus gewohnt hat, dem fällt es nicht nur schwer, sich davon zu trennen, sondern auch den Preis richtig einzuschätzen und bei Preisverhandlungen neutral und sachlich zu bleiben. Interessenten sind aber die schönen Erinnerungen des Noch-Eigentümers in der Regel nichts wert, was sie gelegentlich auch zum Ausdruck bringen. Hierauf sollten Immobilienverkäufer vorbereitet sein, wenn Sie erfolgreich verhandeln möchten.

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Was Sie über das Vergleichswertverfahren wissen müssen

14. Juni 2019

Unter den Verfahren zur Ermittlung des Wertes einer Immobilie ist das Vergleichswertverfahren beliebt. Es gilt als sehr präzise und berücksichtigt die Lage am Immobilienmarkt. Allerdings gibt es auch Situationen, in denen es weniger gut passt. Auf Folgendes ist bei Vergleichswertverfahren zu achten.

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Trotz hoher Nachfrage: Ein gutes Exposé ist ein Muss beim Immobilienverkauf

07. Juni 2019

Serie Immobilienvermarktung: 9

Immobilienmakler verlassen sich nicht nur auf ein Inserat in den Online-Portalen. Sie erstellen für jede Immobilie ein hochwertig gestaltetes Exposé. Aber ist das in Zeiten hoher Nachfrage überhaupt noch notwendig? Die Antwort ist ein ganz klares: Ja. Wir verraten warum.

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So überzeugen Sie mit der perfekten Immobilienbeschreibung

31. Mai 2019

Serie Immobilienvermarktung: 8

Wer heutzutage eine Immobilie verkauft, inseriert vermutlich lieber in einem Onlineportal als in der Lokalzeitung. Neben guten Fotos braucht es hier auch eine überzeugende Immobilienbeschreibung. Wir erklären, worauf Sie hierbei achten müssen.

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Hohe Preise für Immobilien nun auch auf dem Land

24. Mai 2019

Für Immobilienbesitzer in den ländlichen Regionen gibt es gute Nachrichten: Auch hier sind nun die Preise für Immobilien gestiegen. Die Ursache dafür ist, der Mangel an bezahlbarem Wohnraum in den Städten und die daraus resultierende Verlagerung der Nachfrage. Nachdem es in den Zentren der Metropolregionen kaum noch bezahlbaren Wohnraum gibt und auch die Speckgürtel sich immer mehr füllen, rückt das Land ins Blickfeld vieler Wohnungssuchender.

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Nicht verkaufen ohne Finanzierungszusage

17. Mai 2019

Kaum ein Käufer bezahlt die Immobilie bar aus der eigenen Tasche. In der Regel finanzieren sie den Kauf über eine Bank. Dass Ihr Käufer wirklich zahlungsfähig ist, darauf sollten Sie nicht einfach vertrauen. Denn stellt sich nach der Unterzeichnung des Kaufvertrages heraus, dass der Käufer nicht zahlen kann, kann das für Verkäufer unangenehme Folgen haben: die Rückabwicklung des Verkaufs und sogar finanzielle Verluste.

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Wohnfläche berechnen – So gehen Sie auf Nummer sicher

10. Mai 2019

Serie Immobilienvermarktung: 7

Das Wohnzimmer ist nicht ganz 36 Quadratmeter groß. Die eine Wand verläuft im spitzen Winkel. Und wie wird nochmal die Dachschräge im Schlafzimmer angerechnet? Unterschiedliche Faktoren beeinflussen die Wohnflächenberechnung. Hier reicht es nicht nur, genau zu messen. Es müssen auch rechtliche Vorgaben beachtet werden. Auf die professionelle Hilfe eines Fachmanns zu verzichten, kann Eigentümer teuer zu stehen kommen.

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Muss ich beim Immobilienverkauf Steuern zahlen?

03. Mai 2019

Die gute Nachricht vorweg: Wenn Sie eine privat genutzte Immobilie verkaufen, lautet die Antwort in den meisten Fällen „Nein“. Allerdings gibt es auch hier einige Ausnahmefälle, in denen die sogenannte Spekulationssteuer anfällt. Wir erklären, wann die Steuer anfällt und unter welchen Umständen Immobilienverkäufer davon befreit sind.

Bei privaten Wohnimmobilien gilt: Wer die Immobilie weniger als zehn Jahre besitzt, muss unter Umständen Spekulationssteuer zahlen. Für Eigennutzer ist die Frist noch etwas geringer: Wenn Sie in den drei Jahren vor Verkauf in der Immobilie gewohnt haben, bleibt die Steuer aus.

Spekulationssteuer im Scheidungsfall

Besonders häufig trifft die Spekulationssteuer Paare, die kurz vor der Trennung eine gemeinsame Immobilie gekauft haben. Wer sich also nach weniger als 10 Jahren in der gemeinsamen Immobilie scheiden lässt, sollte sich nicht nur von einem Immobilienexperten in Bezug auf den Wert des Hauses, sondern auch von einem Steuerfachmann gut beraten lassen. Denn je nachdem, wie lange Sie schon in der Immobilie gelebt haben, kann es entweder sinnvoller sein, sofort zu verkaufen oder aber die Immobilie zunächst zu vermieten, bis die zehn Jahresfrist vorbei ist.

Spekulationssteuer bei geerbten Immobilien

Bei geerbten Immobilien gilt für die Spekulationssteuer nicht der Zeitpunkt des Erbes als Frist, sondern der Zeitpunkt, zu dem der Erblasser, die Immobilie erworben hat. Sprich: Wenn die Immobilie sich länger als zehn Jahre in Besitz des Erblassers befunden hat oder dieser mehr als drei Jahre vor seinem Tod darin gewohnt hat, fällt beim Verkauf keine Spekulationssteuer an.

Allerdings müssen Sie unter Umständen Erbschaftsteuer zahlen, wenn Sie die Immobilie nach dem Erbe verkaufen und nicht selbst nutzen. Denn auch hier gilt eine Zehnjahresfrist. Wer die geerbte Immobilie zehn Jahre lang selbst bewohnt, ist von der Erbschaftsteuer befreit.

Spekulationssteuer bei Mehrfamilienhäusern

Wenn Sie ein Mehrfamilienhaus privat verkaufen, gilt auch hier die Zehnjahresfrist. Wenn Sie in einer der Wohneinheiten mehr als drei Jahre lang selbst gelebt haben und nach weniger als zehn Jahren verkaufen, können Sie die Quadratmeterfläche Ihrer Wohnung vom zu versteuernden Gewinn abziehen.

Wie hoch fällt die Spekulationssteuer aus?

Wenn in Ihrem Fall Spekulationssteuer anfällt, richtet diese sich zum einen nach dem Gewinn, den Sie mit dem Verkauf machen und nach Ihrem persönlichen Einkommensteuersatz. Wenn Sie Ihr Haus vor 6 Jahren für 300.000 Euro gekauft haben und nun 350.000 Euro dafür erhalten, müssen dementsprechend 50.000 Euro versteuert werden. Von dem zu versteuernden Betrag können Kaufnebenkosten und Kosten für den Hausverkauf abgezogen werden. Außerdem gibt es einen Steuerfreibetrag von 600 Euro.

Sie wollen Ihre Immobilie verkaufen und suchen professionelle Unterstützung? Kontaktieren Sie uns jetzt. Wir beraten Sie gern.

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

Foto: © ckellyphoto/Depositphotos.com


Die 3 größten Fehler bei der Immobilienvermarktung

30. April 2019

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