Die Teilungsversteigerung – Nicht nur in der Scheidung ungünstig
Paare, die sich in der Scheidung befinden, müssen in der Regel auch klären, wie sie den gemeinsamen Besitz teilen. Im Gegensatz zu Vermögen lassen sich Immobilien häufig schwerer aufteilen. Finden Paare keine gemeinsame Lösung, kann eine Teilungsversteigerung drohen. Doch die ist oft mit Nachteilen für die Eigentümer verbunden.
Viele wissen: bevor man sich scheiden lassen kann, muss man ein Jahr getrennt leben. Oft kümmern sich Paare danach, während der Scheidung, um die Aufteilung des Besitzes. Ein Paar, dem schon früher klar ist, dass eine Versöhnung ausgeschlossen ist, kann die Immobilie aber auch schon im Trennungsjahr verkaufen. Den Prozess der Scheidung vereinfacht das oft. Denn so kann der Verkaufserlös einfacher aufgeteilt werden und beide Partner können ihren Neuanfang planen oder eventuelle Bankverbindlichkeiten tilgen.
Wenn das Trennungsjahr vorüber ist, kann einer der Ehepartner den Verkauf der gemeinsamen Immobilie verlangen. Wenn der andere Ehepartner sich dem aber verweigert, kann er sogar verklagt werden, um seine Zustimmung zu erteilen. Dies kann aber zum Beispiel verhindert werden, wenn sich das Paar an einen zum Mediator ausgebildeten Immobilienprofi wendet. Denn dieser hilft bei der Abwägung der Interessen.
Entschließt sich das Paar dazu, dass die Immobilie später einmal an die Kinder vererbt werden soll, so kann sie beispielsweise auch vermietet werden. Mit den Einnahmen könnte auch der Kredit bei der Bank getilgt werden.
Es kann natürlich auch einer der Partner die Immobilie behalten. Allerdings muss dann der andere ausgezahlt werden. Kann sich das Paar jedoch nicht einigen, wie viel dem anderen zu zahlen ist, droht eine Teilungsversteigerung. Diese ist ein Teil der Zwangsversteigerung und kann von einem der Partner unabhängig beim Amtsgericht beantragt werden. Sie dient dazu, nicht teilbares Vermögen in teilbares Vermögen umzuwandeln.
Eine Teilungsversteigerung ist aber oft eine ungünstige Lösung. Denn häufig wird eine Immobilie auf diese Weise unter Wert verkauft. Denn auf solche Gelegenheiten warten viele Schnäppchenjäger. Der Partner, der in der Immobilie bleiben möchte, hat zwar auch die Chance, auf diese Weise den anderen Teil der Immobilie günstig zu erwerben, wenn er das Höchstgebot abgibt. Allerdings besteht auch für ihn das Risiko, dass er von einem anderen Bieter überboten wird oder dass ein anderer Bieter den Preis so weit in die Höhe treibt, dass der entsprechende Teil der Immobilie zu teuer wird. Bei diesen Kosten bleibt es jedoch nicht: Kosten zwischen 1.000 und 2.500 Euro für einen Sachverständigen kommen dazu. Zusätzlich entstehen Kosten für den Notar sowie für das ganze Verfahren.
Als neutrale Instanz hilft ein Profi-Makler beiden Seiten, eine Teilungsversteigerung zu vermeiden und für die Ex-Ehepartner die optimale Lösung für die gemeinsame Immobilie zu finden.
Sind Sie unsicher, was die beste Lösung für Ihre Immobilie in der Trennungsphase ist? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.
Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.
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11. Oktober 2019